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Rahmenbedingungen

Honorar:

Ich bitte Sie/dich das Honorar von 110 Euro jeweils, unter Einhaltung der auf der Honorarnote ausgewiesenen Frist, zu überweisen.

Bei vorliegender medizinischer Diagnose (ICD 10) können die Kosten teilweise durch Ihre/deine Krankenkasse oder Ihren/deinen Sozialversicherungsträger erstattet werden. Im Erstgespräch klären wir gerne die Details. Darüber hinaus können die Behandlungskosten am Jahresende im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

 

Für Personen in finanziell schwierigen Situationen biete ich drei Therapieplätze zu einem reduzierten „Sozialtarif“ an. So haben auch jene, die über geringere finanzielle Mittel verfügen, Zugang zu Therapie. 

 

Schweigepflicht:

Ich bin an die psychotherapeutische Schweigepflicht gebunden, damit ist gemeint, dass ich Inhalte der Therapiesitzungen nicht an dritte Personen, auch nicht Behörden, weitergeben darf. Sie selbst sind/du bist an keine Schweigepflicht gebunden.

Erstgespräch:

In einem ersten Gespräch können wir uns gemeinsam Ihre/deine Anliegen, Ihre/deine Sorgen und Ihre/deine aktuelle Situation besprechen. All Ihre/deine Fragen können gestellt werden.

Wir können klären, ob und wie Psychotherapie Ihnen/dir hilfreich sein kann. Weiters können wir die Rahmenbedingungen besprechen und ich gebe Ihnen/dir einen Einblick darüber wie ich arbeite.

Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und kostet 11 Euro.

Therapiefrequenz:

Zu Beginn der Therapie empfiehlt sich eine wöchentliche Frequenz. Im weiteren Verlauf der Therapie, vereinbaren wir eine für Sie/dich stimmige Frequenz. Eine Therpiestunde umfasst 50 Minuten.

Absage von Terminen:

Als Absagefrist für vereinbarte Therapiesitzungen gilt die 48-Stunden- Absageregelung. Die Absageregelung besagt, dass Therapiestunden, die nicht innerhalb von 48 Stunden vor der nächsten Stunde abgesagt werden, kostenpflichtig sind. 

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